ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SCHLAGER FÄSCHT (AGB)

rm EVENT & TECHNIK GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

  • Das Schlager Fäscht ist eine Veranstaltung von rm EVENT &TECHNIK GmbH; im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
  • Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem/der Erwerber/in und Inhaber/in und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
  • Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in für eigene Kommunikationszwecke (Newsletter,etc.) nutzen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konzertbesucher und alle Vertragspartner des Veranstalters.
  • Das Konzert findet bei jeder Witterung statt.
  • Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

2. Programm

2.1 Musikprogramm
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  • Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
2.2 Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen
  • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton-, Film und Videoaufnahmen von den am auftretenden Künstler/innen und von Besucher/innen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  • Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor
2.3 Lärmemissionen
  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen und Garderoben werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

3. Zugang zum Konzert

3.1 Sicherheit
  • Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das Konzertgelände aus wichtigen Gründen entschädigungslos zu verwehren, insbesondere bei Nichtbeachtung der Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften oder die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen.
  • Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Konzertgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
3.2 Eintritt
  • Die Eintrittskarte wird an den offiziellen Eingängen des Veranstalters kontrolliert.
  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Beschädigte und nicht um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters und sind ungültig.
3.3 Rückerstattungsanspruch
  • Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch bei allfälligen Verschiebedaten.
  • Bei definitiven Absagen einer Veranstaltung ohne ein Ersatzprogramm wird der Betrag für das Konzert-Ticket zurückerstattet (ohne Bearbeitungsgebühren).
  • Für eine Rückerstattung sind die Tickets abgesagter Veranstaltungen bis spätestens 10 Tage nach Absage der betreffenden Vorstellung (Datum Poststempel) im Original mit den Kontoangaben an folgende Adresse einzusenden bzw. vorzulegen: rm EVENT & TECHNIK GmbH, Salzmattstrasse 4, 5507 Mellingen
  • Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos auf ein vom Kunden zu benennendes Bank- oder Postcheckkonto. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
  • Nach Ablauf der angegebenen Frist von 10 Tagen verfallen die Ansprüche gegenüber rm EVENT & TECHNIK GmbH
3.4 Weiterverkauf von Eintrittskarten
  • Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle! Tickets die nicht über offizielle Verkaufsstellen gekauft wurden sind nicht gültig und werden vom Veranstalter nicht ersetzt.

4. Datenschutz

  • Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers/in aus dem Ticket-Verkauf und der -Verwendung speichern, verarbeiten und für eigene Kommunikationszwecke verwenden. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

5. Haftung

  • Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Konzertbesuchern oder Betreibern von Dritten zugefügt werden.
  • Der Veranstalter ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival an die Gemeindepolizei übergeben.

6. Schadenersatz

  • Schadenersatzanspruche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzanspruche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

7. Zahlungskonditionen

  • Der Veranstalter hält sich generell an ein Zahlungsziel von 60 Tagen.
  • Vorauszahlungen werden wie vertraglich vereinbart geleistet.

8. Schlussbestimmungen

  • Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Nebenabreden werden keine vorgenommen.
  • Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller des Schlager Fäscht betreffenden Verträge.
  • Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen wird Mellingen vereinbart.

rm Event & Technik GmbH – Salzmattstr. 4 – 5507 Mellingen – https://www.schlager-faescht.ch